Ausbildungsförderung Bewilligung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
     

    Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

  • Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
    • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • förmlicher Antrag
    • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
    • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
      wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
      • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
      • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

    Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. 

    Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

    Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Einverständniserklärung Datenschutz Sozialamt.pdf

  • Was sollte ich noch wissen?


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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Amt für Ausbildungsförderung     (Schüler- und Meister-BAföG); 

Buchstaben: A-M

  • 129 - 2214 

Amt für Ausbildungsförderung     (Schüler- und Meister-BAföG); 

Buchstaben: N-Z

  • 129 - 2296

Zuständige Abteilungen