Geburtsnamen wiederannehmen
Leistungsbeschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzEs werden hier folgende Unterlagen benötigt:
sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- (vorsorglich) Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
sofern die Ehe nicht in Koblenz geschlossen wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Scheidungsbeschluss mit Rechtsfraftvermerk
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür die Namenserkärung fallen beim Standesamt folgende Gebühren an:
- Namenserklärung: 24,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro (sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde)
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage