Geburtsnamen wiederannehmen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
  • Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.

    Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

  • Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Es werden hier folgende Unterlagen benötigt:

    sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • (vorsorglich) Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

    sofern die Ehe nicht in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • Scheidungsbeschluss mit Rechtsfraftvermerk
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für die Namenserkärung fallen beim Standesamt folgende Gebühren an:

    • Namenserklärung: 24,00 Euro
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro (sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen