Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Leistungsbeschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Erwerb des Namens nach ausländischem Recht. Ihr Name oder Bestandteile Ihres Namens (z.B. Vatersname) sind dem deutschen Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. eine Ehegatte oder Abkömmling
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür die Namenserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis bzw. früherer (ausländischer) Reisepass
- Geburtsurkunde mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung; ggf. nach ISO-Norm
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung / Registrierschein
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Übersetzungen von einem im Inland beeidigten Übersetzer anzufertigen sind. Geeignete Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de.
Möglichweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, informieren Sie sich am besten im Vorfeld telefonisch beim Standesamt. Sofern der Erklärende der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wird für die Namenserklärung ein (vereidigter) Dolmetscher benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Erklärung über die Namensänderung ist nach § 94 BVFG gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung fallen Gebühren in Höhe von 12,00 Euro an.
Rechtsgrundlage