Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
    • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
    • Unterhaltsfähigkeit,
    • ausreichende Deutschkenntnisse,
    • staatsbürgerliches Grundwissen,
    • keine Mehrstaatigkeit,
    • nicht bestraft,
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Hinweise der Stadt Koblenz zur Einbürgerungsreform

    Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird am 27.06.2024 in Kraft treten. Dadurch wird die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich gemacht. Die rechtmäßige Aufenthaltszeit in Deutschland beträgt künftig 5 Jahre (bei besonderer Integration Verkürzung auf 3 Jahre möglich). Die Nachricht darüber hat zu einem erhöhten Aufkommen an telefonischen Anfragen und E-Mails geführt. Wir bitten um Verständnis, dass dies zu Verzögerungen in der Antragssachbearbeitung führt und bitten von Sachstandsanfragen abzusehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Service Point. 129 - 4685

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