Wohnsitz Abmeldung


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Besonderheiten: Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, sind Sie verpflichtet dies Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde mitzuteilen!

  • Seit dem 01.11.2015 (Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes) ist nach Paragraph 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetzes die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz inne haben, für die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes zuständig.

  • Einen Vordruck zur schrifltlichen Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes (an den Hauptwohnsitz zu senden) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!

Zuständige Abteilungen