Reisepass Ausstellung vorläufig

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann.  

    • alten Personalausweis oder Reisepass; 
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) 

    Im Bürgeramt steht Ihnen einen Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, welches Ihr Foto und Ihre Unterschrift digital erfasst und zur weiteren Bearbeitung an den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin weiterleitet. Dieser Service kostet 5 Euro - wichtig: es wird kein Foto ausgedruckt! Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühr: 26,00 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises und des Reisepasses wird unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes festgelegt (maximal drei Monate)

    •  der vorläufige Reisepass gilt maximal für ein Jahr.
  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    •  Die vom Bürgeramt Koblenz ausgestellten vorläufigen Dokumente entsprechen dem neusten Stand der Technik und sind maschinenlesbar.
    •  Der vorl. Reisepass wird als Einreisedokument in die USA und in die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) ohne Visum nicht akzeptiert!