Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

  • Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Änderungen gebührenrelevanter Umstände
    Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.


    Zahlungsfrist
    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.


    Widerspruchsfrist
    Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ist unzulässig.

  • Rechtsgrundlage


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz


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