Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür die Grabpflege besteht die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis für den Friedhof zu erhalten.
Im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder bei körperliche Beeinträchtigung eine Jahresgenehmigung
Grundsätzlich ist das Befahren des Friedhofes (mit Genehmigung) Montag bis Freitag, während folgender Zeiten gestattet:
April bis September 07.30 Uhr – 09.00 Uhr
16.00 Uhr – 19.30 Uhr
Oktober bis März 08.00 Uhr – 09.00 Uhr
16.00 Uhr – 17.30 Uhr
Samstag und an
Sonn- und Feiertagen 09.00 Uhr – 11.30 UhrDie Fahrerlaubnis gilt nicht für Allerheiligen und am Volkstrauertag.
Antrag kann formlos gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBeratungsbüro:
Alle Fragen rund um den Friedhof, außer Grabmalanträge,
- Verlängerung Nutzungsrecht
- Übertragung Nutzungsrecht
--> Hier gehts zum Online-Formular "Nutzungsrecht an einer Grabstätte übertragen"
- Aufgabe der Grabstätte
- Wo liegt welcher Verstorbene
- Kann ich eine Fahrerlaubnis beantragen
- Wann ist die Beerdigung meiner Nachbarin
- Welche Grabart ist für uns die Richtige
- Ist ein Graberwerb schon zu Lebzeiten möglich
- Kann man sich in Koblenz einäschern lassen
- Beschwerden über Bäume und Wege (aber nur wenn sich diese auf dem Friedhof befinden!!!)
- Beschwerden über ungepflegte Nachbargrabstätten