Hausgeburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBei einer Hausgeburt wird in jedem Fall benötigt:
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungshelfers oder des Arztes/der Ärztin über die Geburt
Für die Geburtsbeurkundung werden ansonsten folgende Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach dem Familienstand der Mutter bzw. der Eltern:
Eltern sind miteinander verheiratet
- Geburtsurkunden von Mutter und Vater
und - Eheurkunde
und - unterschriebene Namenserklärung (Geburtsanzeige)
und - Personalausweis / Reisepass
Mutter ist ledig; bisher noch nicht verheiratet gewesen
- Geburtsurkunde der Mutter
und - unterschrieben Namenserklärung (Geburtsanzeige)
und - Personalausweis/Reisepass
Soll der Vater im Register eingetragen werden?
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (kann vor Geburt erklärt werden). Zuständig ist das Wohnsitzstandes- oder –jugendamt.
und - Geburtsurkunde des Vaters
und - Personalausweis/Reisepass des Vaters
- ggf. Abschrift der gemeinsamen Sorgeerklärung
und
- bei gemeinsamer Sorge, unterschriebene Namenserklärung (Geburtsanzeige) des Vaters
Mutter ist geschieden
- siehe „Mutter ist ledig“
zusätzlich - aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk der Vorehe
Zusätzlich für Spätaussiedler
- Registrierschein, Vertriebenenausweis
- Bescheinigung über Namensänderung nach § 94 BVFG
Zusätzlich für Eingebürgerte
- Einbürgerungsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung nach Art. 47 EGBGB
Hinweise für ausländische Elternteile
- Die Staatsangehörigkeit und die Identität der Eltern ist durch Vorlage eines gültigen Reisepasses nachzuweisen.
- Der Aufenthaltsstatus ist ebenfalls nachzuweisen, da das Standesamt zur prüfen hat, ob das Kind evtl. die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
- Nicht alle ausländische Personenstandsurkunden können in Deutschland ohne weiteres verwendet werden. Es kann daher erforderlich sein, dass die betreffenden Urkunden von den zuständigen Stellen überbeglaubigt (Apostille bzw. Legalisation) werden müssen. Gegebenenfalls ist auch eine Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung notwendig.
>>> Sie sollten sich daher unbedingt schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt erkundigen, ob Ihre Urkunden diesen Vorgaben entsprechen <<<
Ausländische Personenstandsurkunden müssen zudem von einem im Inland vereidigten Dolmetscher (www.justiz-dolmetscher.de) übersetzt werden.
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungshelfers oder des Arztes/der Ärztin über die Geburt
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Geburtsbeurkundung ist grundsätzlich gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Gebrauch (z.B. für das Stammbuch) werden Gebühren in Höhe von 12,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, kostet 6,00 Euro. Die entsprechenden Gebühren können auch in der Krankenhausverwaltung gezahlt werden. Bei jeder Geburt werden drei zweckgebundene Urkunden ausgestellt für:
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
- Kindergeld
- Elterngeld
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Geburt des Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige ist jedes sorgeberechtigte Elternteil verplfichtet. Ansonsten kann die Geburt von jeder anderen Person angezeigt werden, wenn Sie bei der Geburt zugegen war (Hebamme, Vater).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.