Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

  • Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
  • Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebührenbescheid-Grundlage bei Großraum- und Schwertransporten

    Die Stadt Koblenz erhebt Sondernutzungsgebühren für Großraum- und Schwertransporte (GST), welche aufgrund der Anzahl beantragter Fahrten sowie Fahrtstreckenlänge auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen ermittelt werden. Zudem werden als Faktoren die jeweiligen Fahrzeug- und Ladungsbeschaffenheit (Länge, Breite und Tonnage) hierfür herangezogen, als auch die hieraus erforderlich werdenden Auflagen, als Parameter der Gebührenberechnung. Derartige Überschreitungen gehen über den regulär vorgesehenen Gemeingebrauch und dessen Widmungszweck hinaus, da das städtische Verkehrswegenetz nicht hierfür ausgelegt ist. Die somit hieraus resultierenden Mehrkosten sind nicht durch die Allgemeinheit zu finanzieren, sondern vielmehr den jeweiligen Antragsteller im Einzelnen zu tragen.

    Praxisbeispiel:

    GST => 20m Länge; 3m Breite; 50t Gewicht

    Streckenführung (B416 Güls – L52 – Nordtangente – Bubenheimer-Kreisel – B9)

    -> lediglich 1x Durchfahrt, ohne Ziel oder Start in Koblenz sowie keinerlei erheblicher Auflagen;

    würden 156,39 € an Sondernutzungsgebühren entstehen

    (Kontaktmöglichkeiten für Detailfragen: svb@stadt.koblenz.de oder 0261 129 -4166)


  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ausnahmegenehmigungen der StVO (zB. Befahren Fußgängerzone),

Schwerlasttransporte von Koblenz, 

Sonn- und Feiertagsfahrverbot


  • Maximilian Thielmann   41 55

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Schwerlasttransporte nach/durch Koblenz,                                                                                 

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum,

Unfallhäufungsstellen

  • Pauline Schneider    4158

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Zuständige Abteilungen