Sterbefall anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

    Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

    Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
    • die Geburtsurkunde,
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
    • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

    des Verstorbenen vorlegen.

    Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz


    Als Nachweis des letzten Wohnsitzes kann eine Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder ein gültiger Personalausweis dienen. Sofern die verstorbene Person zuletzt in Koblenz wohnhaft war, kann von dem Nachweis des Wohnsitzes abgesehen werden. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Es fallen lediglich für die Ausstellung von Sterbeurkunden Gebühren an:

    • 12,00 Euro die erste Ausfertigung der Sterbeurkunde
    • 6,00 Euro für jede weitere Sterbeurkunde, welche im gleichen Arbeitsgang hergestellt wird
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Antragsfrist: 3 Tage

  • Rechtsgrundlage

    § 28-31 PstG


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz


Iris Thum
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1775

Katharina Hilger
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1776

Zuständige Abteilungen