Baumkontrolle und Baumpflege

  • Leistungsbeschreibung

    Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz legen Baumkataster an und prüfen regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen. Ist jedoch ihr Privateigentum durch beispielsweise einen umgestützten Baum aus dem öffentlichen Raum zu Schaden gekommen, können Sie Regressansprüche schriftlich geltend machen.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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Vollzug der Baumschutzsatzung (Untere Naturschutzbehörde)

  • Frau Freund    129 - 1542
  • Herr Eid           129 - 1543

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Baumkontrolle

  • Herr Müller                    129 - 4267
  • Herr Brodmann             129 - 4254
  • Herr Candan                  129 - 4267
  • Frau Rissel                      129 -4253
  • Frau Gros-Gundelach   129 - 4255

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Stadtbaummanagement 

  • S. Dally 129-4252

Zuständige Abteilungen