Erschließungsbeitrag zahlen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAnliegerbescheinigung für Erschließungs- und Ausbaubeiträge:
Genaue Angaben über die Lage des Grundstückes (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
Bei einigen Rechtsgeschäften (z.B. Grundstücksverkauf, Finanzierungen) kann es erforderlich sein, dass der Beitragsstatus des Grundstückes durch eine schriftliche Beitragsbescheinigung nachgewiesen wird.
Diese Bescheinigung enthält Aussagen darüber, ob für das Grundstück noch Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge zu erwarten sind oder ob in der Vergangenheit bereits Zahlungen geleistet wurden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Erschließungsbeiträge/Vorausleistungen werden durch rechtsmittelfähigen Bescheid festgesetzt.