Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

    Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

    Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

    Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Bearbeitung des Darlehensantrages erhebt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme. Der Anspruch entsteht mit Bearbeitung des Darlehensantrages.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

    Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

    Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

    Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wohnraumförderung: Bau/Kauf/Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum


    Was bedeutet Förderung von selbst genutztem Wohnraum?

    Wenn Sie ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder Genossenschaftsanteilen erwerben wollen, bauen wollen oder eine Modernisierung vornehmen wollen, besteht die Möglichkeit eine Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz zu erhalten.


    Wie sieht diese Förderung aus?

    Die Förderung erfolgt in Form eines vergünstigten Darlehens von der Landesbank – Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB). 

    Die Höhe des Darlehens bemisst sich unter anderem an den Gesamtkosten für Ihr Vorhaben.


    Welchen Vorteil bringt ein solches Darlehen?

    Die Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB) bietet neben attraktiven Darlehenskonditionen einen Tilgungszuschuss ab 5%. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Darlehenssumme nicht zurückzahlen müssen.


    Woher weiß ich, dass ich berechtigt bin ein solches Darlehen zu beantragen?

    Um eine Förderung zu erhalten, dürfen Sie und Ihr Haushalt unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie gerne die zuständige Stelle der Stadt Koblenz, oder die Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB). Sie können auch weitere Informationen und eine Übersicht auf der Internetseite der ISB einsehen.

    Die Kontaktdaten und Verlinkungen finden Sie nachfolgend. 


    Wie stelle ich einen Antrag für eine Förderung?

    Wenn es sich um ein Objekt im Stadtgebiet Koblenz handelt ist der Antrag über die zuständige Stelle der Stadt Koblenz einzureichen.

    Wir empfehlen Ihnen eine Beratung zum Ablauf des Verfahrens. Nehmen Sie bei Interesse gerne telefonisch Kontakt mit uns auf. 

    Die Kontaktdaten und Verlinkungen finden Sie nachfolgend. 



    Kann ich auch eine Förderung für ein Eigenheim mit Einliegerwohnung erhalten?

    Im Einzelfall kann dies möglich sein. In welchem Umfang ist im Antragsverfahren zu prüfen. Die zu erwartenden Einkünfte aus der Vermietung der Einliegerwohnung, werden Ihrem Haushaltseinkommen zugerechnet.


    Kann ich das Objekt während der Laufzeit des Darlehens vermieten oder verkaufen?

    Dies ist unter Fortführung des Darlehens nicht möglich. Bevor Sie dies in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit uns oder der Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB) auf.


    Kontaktdaten und Verlinkungen

    Stadt Koblenz

    Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung

    Sachgebiet Wohnungsbauförderung

    Frau Höfer

    Tel.: 0261/129-3465

    Email: wohnungsbaufoederung@stadt.koblenz.de

    Bahnhofstr. 47

    56068 Koblenz


    Investitions- und Strukturbank für das Land Rheinland-Pfalz (ISB)

    Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum

    https://isb.rlp.de/foerderung/503.html

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

    https://isb.rlp.de/foerderung/505.html

    Erwerb von Genossenschaftsanteilen

    https://isb.rlp.de/foerderung/704.html