Angleichungserklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Personen die nach einem ausländischen Recht einen Namen erworben haben und sich ihr Namen künftig nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, ihren bisherigen Namen an das deutsche Recht angleichen. Welche Möglichkeiten es im Einzelfall gibt, hängt u.a. davon ab, nach welchem Recht der Name bisher geführt wurde.

    Nach erfolgter Namensänderung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung. Mit dieser können Sie beim Bürgeramt einen Personalausweis beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Für die Aufnahme der Angleichungserklärung ist grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig.

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777


  • Voraussetzungen

    Ihre Namensfürhung unterlag bisher einem ausländischen Recht und richtet sich nun aufgrund eines Statutenwechsels (z.B. Einbürgerung, Anerkennung als Flüchtling, Adoption) nach deutschem Recht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Angleichungserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Nachweis des Statutenwechsels (z.B. Einbürgerungsurkunde, Reiseausweis für Ausländer)
    • früherer Reisepass des ausländischen Staates (ggf. in Kopie)
    • Geburtsurkunde im Original mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung
    • ggf. Heiratsurkunde im Original mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung

    Sämtliche Übersetzungen sind von im Inland beeidigten Übersetzern anzufertigen. Geeignete Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

    Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Angleichungserklärung fallen Gebühren in Höhe von 25,90 Euro an. Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 13,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage

    Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777


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