Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde wurde im Anschluss an die Begründung der Lebenspartnerschaft ausgehändigt.

    In der Urkunde sind folgende Angaben enthalten:

    • Vor- Familiennamen der Lebenspartner*innen
    • Ort- und Tag der Geburt der Lebenspartner*innen
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Aus der Urkunde ergibt sich ebenfalls die Namensführung. Ist die Lebenspartnerschaft aufglöst, wird dies auf der Urkunde angegeben.


    Aus dem Lebenspartnerschaftsregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde für das Stammbuch
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister; ggf. mit Hinweisen
  • Verfahrensablauf

    Sie können die Urkunde bei persönlicher Vorsprache oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder über ein Onlinformular beantragen. Bei schriftlicher Beantragung müssen die Gebühren vorab überwiesen werden. Sie erhalten von uns entprechende Zahlungsinformationen zugesandt. Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist nicht möglich.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig für die Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ist das Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Elke Große
    Tel.: 0261/129 1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261/129 1771

  • Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis / Reisepass
    • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde werden Gebühren in Höhe von 12,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird kostet 6,00 Euro.


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Elke Große
Tel.: 0261/129 1772

Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771

Zuständige Abteilungen