Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Verlobten müssen die Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Erklärung kann in Gegenwart von zwei Trauzeugen abgegeben werden.
Wichtig: Bitte finden Sie sich am Tag der Eheschließung mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin beim Standesamt ein. Bitte beachten Sie, dass Sie möglichweise auf umliegende Parkhäuser ausweichen (Schängel-Center, Schloss-Tiefgarage, Görresplatz) müssen.
Verfahrensablauf
Trauzeiten beim Standesamt Koblenz
Wochentag Uhrzeiten Dienstag- und Donnerstagvormittag 10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten Dienstag- und Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten Freitag 09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat) 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat) 10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten Die Eheschließungen finden generell im Trauzimmer statt. Das Trauzimmer verfügt über insgesamt 21 Sitzplätze.
In den Monaten Mai bis Dezember gibt es in der Regel an einem Freitag im Monat die Möglichkeit im "Historischen Rathaussaal" getraut zu werden. Mit rund 50 Sitzplätzen ist der Saal insbesondere für größere Gesellschaften geeignet. Die genauen Termine erfragen Sie bitte bei uns.
An bestimmten Samstagen besteht auch die Möglichkeit im Augustasaal im Kurfürstlichen Schloss und in den Sommermonaten (Juni bis August) in der Sommerhalle von Schloss Stolzenfels getraut zu werden.
Die Sommerhalle ist für Hochzeitsgesellschaften bis zu 30 Personen geeignet. Ansprechpartner für Schloss Stolzenfels ist Frau Butenschön von Burgen, Schlösser, Altertümer, Tel. 02620-951366. Hier empfiehlt es sich vorab einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Die Terminreservierung erfolgt direkt über das Standesamt Koblenz.
Im Augustasaal im Kurfürstlichen Schloss finden rund 50 Gäste Platz. Nähere Infos und Terminreservierungen gibt es direkt über das Standesamt Koblenz.
Für diese Trauräume fallen neben den Gebühren des Standesamtes weitere Kosten (Raummiete) an:
- Kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
- Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (Kosten für Sommerhalle, inkl. Shuttleservice) wird von der Schlossverwaltung erhoben
Seit Oktober 2018 besteht in Absprache mit dem Standesamt auch die Möglichkeit im "Fürstenzimmer" im Rathausgebäude II zu heiraten. Das Fürstenzimmer ist ein historischer Raum, der für kleinere Traugesellschaften geeignet ist. Der Raum verfügt über 16 Sitzplätze. Stehplätze sind nicht vorhanden. Hinweis: Das Fürstenzimmer ist nicht vollständig barrierefrei erreichbar!
Zuständige Stelle
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770Annegret Walldorf
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1780Rainer Adamy
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1751Voraussetzungen
siehe "Anmeldung zur Eheschließung"
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte legen Sie uns am Tag Ihrer Eheschließung Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vor. Auch etwaige Trauzeugen haben sich entsprechend auszuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine genaue Gebührenaufstellung erhalten Sie unter "Anmeldung zur Eheschließung"
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem Trautermin entgegengenommen.
Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtsdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).
Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung.Rechtsgrundlage
§§ 1310 - 1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 14 Personenstandsgesetz (PStG)