internationale (mehrsprachige) Personenstandsurkunden
Leistungsbeschreibung
Internationale Personenstandsurkunden
Eine internationale Personenstandsurkunde wird zum Nachweis des jeweiligen Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Es wird keine Apostille oder Legalisation benötigt. Auch in anderen Staaten, die dem Abkommen nicht angehören, können diese Urkunden von Vorteil sein.
Aus den Registern können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- internationale Geburtsurkunde (Formular A)
- internationale Heiratsurkunde (Formular B)
- internationale Sterbeurkunde (Formular C)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- sofern der Personenstandsfall beim Standesamt Koblenz beurkundet wurde, ist das Standesamt Koblenz für Sie zuständig.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Nach Eingang der entsprechenden Gebühr werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden.
Die Urkunde kann auch via E-Mail unter standesamt@stadt.koblenz.de oder über ein Online-Formular angefordert werden.
Zuständige Stelle
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich!
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung von mehrsprachigen Personenstandsurkunden fallen Gebühren in Höhe von 12,00 Euro an. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitg beantragt und im selben Verfahren ausgestellt wird, kostet 6,00 Euro.
Rechtsgrundlage
- § 50 Personenstandsverordnung
- Übereinkommen vom 08. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern
Anträge / Formulare