Leichenpass
Leistungsbeschreibung
Leichen dürden in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert/überführt werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (u.a. deutsch, englisch, französisch, italienisch).
Verfahrensablauf
In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Beantragung des Leichenpasses.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes. Bei der Stadt Koblenz wird diese Aufgabe vom Standesamt Koblenz übernommen.
Zuständige Mitarbeiter:
Iris Thum
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1775Katharina Hilger
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1776Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zustückstellung der Beurkundung
- ärztliche Bescheinigung über die Todesursache
- nicht-vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, dass die Leiche nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird
- gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes
- gegebenenfalls Genehmigung der Bestattung durch die zuständige Staatsanwaltschaft (Beerdigungsschein)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Leichenpasses werden 25,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 14 Abs. 4 Bestattungsgesetz (BestG), § 7 Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-BestG)