Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Leichen dürden in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert/überführt werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (u.a. deutsch, englisch, französisch, italienisch).


  • Verfahrensablauf

    In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Beantragung des Leichenpasses.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes. Bei der Stadt Koblenz wird diese Aufgabe vom Standesamt Koblenz übernommen.

    Zuständige Mitarbeiter:

    Iris Thum 
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1775

    Katharina Hilger
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1776

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zustückstellung der Beurkundung
    • ärztliche Bescheinigung über die Todesursache
    • nicht-vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, dass die Leiche nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und der Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird

    • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes
    • gegebenenfalls Genehmigung der Bestattung durch die zuständige Staatsanwaltschaft (Beerdigungsschein)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses werden 25,00 Euro erhoben.

  • Rechtsgrundlage

    § 14 Abs. 4 Bestattungsgesetz (BestG), § 7 Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-BestG)


Zuständige Abteilungen