Umbettung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Umbettung einer verstorbenen Person innerhalb eines Friedhofes oder auf einen anderen Friedhof beabsichtigt, muss zunächst die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit dem Nutzungsrecht bei der für das neue Grab zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt werden.

    Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellres und/oder des Nutzungsberechtigten
    • Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
    • Friedhof und Bennenung dr Grabstelle der Ausgrabung
    • Begründung für vorgesehene Umbettung

    Soll die Umbettung innerhalb des gleichen Friedhofes erfolgen?

    Die Umbettungserlaubnis wird ausgestellt, sobald eine Sterbeurkunde und die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit Klärung des Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung vorliegt.

    Soll die Umbettung auf einen auswärtigen Friedhof erfolgen?

    Die Umbettungserlaubnis wird erteil, sobald eine Sterbeurkunde und ein Grabnachweis (Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte) von der Ordnungsbehröde des neuen Friedhofes vorliegt.

    Soll die Umbettung von einem auswärtigen Friedfhof erfolgen?

    Der Grabnachweis wird von der Friedhofsverwaltung ausgestellt, sobald die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte und Klärung des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung vorliegt. Anschließend wird die Umbettungserlaubnis von der für die bishergie Grabstätte zuständigen Ordnungsbehröde erteilt.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Ordnungsbehörde. Bei der Stadt Koblenz wird diese Aufgaben vom Standesamt wahrgenommen. 

    Zuständige Mitarbeiter:

    Iris Thum
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1775

    Katharina Hilger
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1776

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren belaufen sich auf 60,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage

    § 17 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG)


Zuständige Abteilungen