Bauabzugssteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Dienstleistung: Die Zuständigkeit des Kämmerei und Steueramtes betrifft ausschließlich Bauleistungen, bei denen die Stadt selbst Bauherr ist. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte an das Finanzamt Koblenz.
    Die Bauabzugssteuer fällt grundsätzlich bei allen Bauleistungen an und ist in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages vom Bauherrn an das Finanzamt abzuführen. Um die Einbehaltung und Abführung der Steuer durch den Bauherrn zu vermeiden, muss ihm die bauausführende Firma eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. 

    D. h. bei Bauvorhaben der Stadt Koblenz ist eine Freistellungsbescheinigung der bauausführenden Firma beim Kämmerei- und Steueramt einzureichen.


    Formerfordernisse für die Vorlage einer Freistellungsbescheinigung:

    • gute Lesbarkeit 
    • Dienstsiegel
    • Unterschrift
    • Sicherheitsnummer