Erbschaften, Nachlässe

  • Leistungsbeschreibung

    Der von Privatpersonen der Stadt Koblenz zu bestimmten Zwecken vererbte oder zur Verwaltung übertragene Nachlass (gesamtes oder auch Teilvermögen) wird vom Kämmerei- und Steueramt verwaltet.
    Es handelt sich hier in der Regel um rechtlich unselbstständige Stiftungen, bei denen das Vermögen erhalten und Ertrag bringend angelegt wird. Der Ertrag wird entsprechend dem Willen des Erblassers für einen bestimmten gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck eingesetzt. Auf diese Weise können z. B. ganz bestimmte Personenkreise (z. B. Kinderkrebs-station des Klinikum Kemperhof) gezielt unterstützt werden.