Abwasserbeseitigungsgebühr (Oberflächenwasser)

  • Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Regenwasser von einem Grundstück in die städtische Kanalisation werden Abwasserbeseitigungsgebühren berechnet. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Eigenbetrieb Stadtentwässerung.

    Anschluss- und Benutzungszwang / Flächenberechnung
    Grundsätzlich hat die Grundstücksentwässerung über die städtischen Einrichtungen zur Abwasserentsorgung zu erfolgen. In Ausnahmefällen wird auf Antrag beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Bei der Berechnung werden berücksichtigt:

    • die angeschlossenen bebauten Flächen
    • die angeschlossenen befestigten Flächen über 200 qm

    Widerspruch gegen die Festsetzung
    Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei- und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei de Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 0,91 € pro Quadratmeter.



  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

    Änderungen bezüglich der gebührenrelevanten Umstände sind vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats mitzuteilen.


  • Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Abgabenordnung (AO)

    Gebührensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Koblenz


An wen muss ich mich wenden?

Veranlagung

Ortsteile

Telefon

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129-2073

Güls, Bisholder

129-2071

Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,

Rauental, Goldgrube

129-2070


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129-2074

Zuständige Abteilungen