Abwasserbeseitigungsgebühr (Schmutzwasser)
Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Schmutzwasser von einem Grundstück in die städtische Kanalisation zur Abwasserentsorgung werden Abwasserbeseitigungsgebühren berechnet. Die Festsetzung der Gebühr durch die Kämmerei und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
Berechnungsgrundlage ist die vom Versorgungsunternehmen für Frischwasser abgerechnete Wassermenge und/oder die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen etc.) entnommene Wassermenge.
Bei Kanalanschluss gilt: - 10 %, bei wasserdichter Grube gilt: - (10% + 5%).
Grundsätzlich ist das auf einem Grundstück anfallende Abwasser der Stadt Koblenz zur Abwasserentsorgung/Beseitigung zu überlassen.
Wenn eine größere Wassermenge als die zuvor genannten Prozentsätze nicht in die Kanalisation oder Grube eingeleitet wird, kann auf Antrag und Nachweis der gesamten nicht eingeleiteten Wassermenge (z. B. durch eine Wasseruhr) anstelle des pauschalen Betrags eine Absetzung erfolgen. Der Antrag ist beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu stellen.
Berechnung Kleinkläranlagen
Die Gebühr bei Kleinkläranlagen wird entsprechend ihrer technischen Ausgestaltung entweder wie bei wasserdichten Gruben nach der Menge des abgefahrenen Fäkalschlamms oder nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen (Abwasserabgabe) berechnet.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
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- Grundbesitzabgaben: Änderung der/des Bekanntgabebevollmächtigten (Zustellbevollmächtigten)
- Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung (Grundsteuer, Gebühren)
- Schmutzwassergebühr - Anzeige eines privaten Zwischenzählers
- Schmutzwassergebühr - Meldung eines Wasserrohrbruchs
- Schmutzwassergebühr - Mitteilung von Zwischenzählerständen
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