Abwasserbeseitigungsgebühr (Schmutzwasser)
Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Schmutzwasser von einem Grundstück in die städtische Kanalisation zur Abwasserentsorgung werden Abwasserbeseitigungsgebühren berechnet. Die Festsetzung der Gebühr durch die Kämmerei und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
Berechnungsgrundlage ist die vom Versorgungsunternehmen für Frischwasser abgerechnete Wassermenge und/oder die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen etc.) entnommene Wassermenge.
Bei Kanalanschluss gilt: - 10 %, bei wasserdichter Grube gilt: - (10% + 5%).
Grundsätzlich ist das auf einem Grundstück anfallende Abwasser der Stadt Koblenz zur Abwasserentsorgung/Beseitigung zu überlassen.
Wenn eine größere Wassermenge als die zuvor genannten Prozentsätze nicht in die Kanalisation oder Grube eingeleitet wird, kann auf Antrag und Nachweis der gesamten nicht eingeleiteten Wassermenge (z. B. durch eine Wasseruhr) anstelle des pauschalen Betrags eine Absetzung erfolgen. Der Antrag ist beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu stellen.
Berechnung Kleinkläranlagen
Die Gebühr bei Kleinkläranlagen wird entsprechend ihrer technischen Ausgestaltung entweder wie bei wasserdichten Gruben nach der Menge des abgefahrenen Fäkalschlamms oder nach der Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen (Abwasserabgabe) berechnet.
Welche Gebühren fallen an?
Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Gebühr für den Stadtraum Koblenz beträgt derzeit:
Schmutzwasser: 1,95 € pro Kubikmeter
Fäkalschlamm: 25,56 € pro Kubikmeter
Abwasserabgabe/Kleinleiter: 17,90 € pro Person pro Jahr
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen gebührenrelevanter Umstände
Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.Zahlungsfrist
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.Widerspruchsfrist
Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ist unzulässig.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
Online-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung
Grundbesitzabgaben: Änderung Bekanntgabebevollmächtigte / Zustellbevollmächtigte
Grundbesitzabgaben: Anzeige eines privaten Zwischenzählers
Grundbesitzabgaben: Meldung eines Wasserrohrbruchs
Grundbesitzabgaben: Mitteilung von Zwischenwasserzählerständen
PDF-Formulare:
SEPA-Lastschriftmandat Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung Gesamterwerb Grundsteuer und Gebühren
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung nur für die Gebühren
Fragebogen zur Grundstücksentwässerung
Fragebogen zur Grundstücksentwässerung_Bauschein