Landwirtschaftskammerbeitrag festsetzen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich wird für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Einstufung in Grundsteuer A) ein Landwirtschaftskammerbeitrag entsprechend dem Grundsteuermessbetrag des Grundstücks erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch die Kämmerei und Steueramt.
Welche Gebühren fallen an?
Der aktuelle Hebesatz beträgt derzeit 123 %.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zahlungsfrist
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.Widerspruchsfrist
Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ist unzulässig.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
Online-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung
Grundbesitzabgaben: Änderung Bekanntgabebevollmächtigte / Zustellbevollmächtigte
PDF-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung Gesamterwerb Grundsteuer und Gebühren
SEPA-Lastschriftmandat Grundbesitzabgaben