Straßenreinigungsgebühren festsetzen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigungsgebühr wird entsprechend den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung (Verkehrsklasse der Straße und Reinigungshäufigkeit) in Verbindung mit der Veranlagungsfläche berechnet. Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz.

    Flächenberechnung 
    Grundsätzlich errechnet sich die Veranlagungsfläche wie folgt:
    Frontmeter des Grundstückes x halbe Straßenbreite (halbe Entfernung der gegenüberliegenden Grundstücke)
    Soweit die Satzung eine Reinigung ohne Gehwege vorsieht, bleiben diese bei der v.g. Berechnung unberücksichtigt.

    Widerspruch gegen die Festsetzung
    Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Abgabenordnung (AO)

    Straßenreinigungssatzung der Stadt Koblenz


An wen muss ich mich wenden?


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