Grundbesitzabgaben: Eigentumswechsel
Leistungsbeschreibung
Eigentumswechsel
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. sie wird jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Maßgebend sind die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres. D.h. im Falle eines Grundstücksverkaufs endet die Steuerpflicht nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Das Finanzamt hebt den Messbescheid entsprechend zum 31.12. des Verkaufsjahres auf. Die Regelungen des Kaufvertrages sind insoweit nicht entscheidend.
Ungeachtet dessen bietet die Stadt Koblenz als Serviceleistung auch einen Eigentümerwechsel innerhalb des laufenden Jahres (zum Ersten eines Monats) an. Damit dieser vorgenommen werden kann, ist es erforderlich, dass der Verkäufer und der Erwerber sich hinsichtlich dieses „unterjährigen“ Wechsels einig sind. Ein Eigentumswechsel sollte der Abteilung Grundbesitzabgaben des Steueramtes der Stadt Koblenz rechtzeitig schriftlich angezeigt werden. Mahnungen und unnötige Zahlungsaufforderungen können somit vermieden werden.
Die entsprechenden Anträge bzw. Formulare finden Sie unter der Rubrik ´Anträge/Formulare`.
Versorgungsunternehmen sind vom Bürger selbst zwecks Abrechnung/Rechnungserstellung gesondert über den Eigentumswechsel zu unterrichten.
Anträge / Formulare
Online-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung
Grundbesitzabgaben: Änderung Bekanntgabebevollmächtigte (Zustellbevollmächtigte)
Grundbesitzabgaben: Anforderung einer Bescheidkopie
Grundbesitzabgaben: Namens- und/ oder Adressänderung
PDF-Formulare:
Grundbesitzabgaben: SEPA-Lastschriftmandat
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung Gesamterwerb Grundsteuer und Gebühren
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung nur für die Gebühren
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung nur für die Grundsteuer