Grundbesitzabgaben: Eigentumswechsel
Leistungsbeschreibung
Eigentumswechsel
Übertragung der Steuer-/Gebührenpflicht vom bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer eines Grundstückes/einer Eigentumswohnung.
Beginn der Steuer-/Gebührenpflicht
Die Steuer-/Gebührenpflicht des neuen Eigentümers beginnt spätestens mit dem Zurechnungsdatum im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Eine vorherige Umstellung ist jeweils monatsweise durch eine schriftliche Übernahmeerklärung des neuen Eigentümers möglich. Lediglich bei Zwangsversteigerung ist durch eine Übernahmeerklärung eine Umstellung auf den Tag genau möglich.Betroffene Abgabenarten
Von der Übernahmeerklärung erfasst werden:- Grundsteuer (bei Eigentumswohnungen i.d.R. nur Grundsteuer)
- Straßenreinigungsgebühr
- Abfallentsorgungsgebühr
- Abwasserbeseitigung Schmutz- und Oberflächenwasser
Versorgungsunternehmen (Wasser, Gas, Strom)
Versorgungsunternehmen sind zwecks Abrechnung/Rechnungserstellung separat über den Eigentumswechsel zu unterrichten.Anträge / Formulare