Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Leistungsbeschreibung
Zum Abbau der in der Vergangenheit aufgelaufenen hohen Verbindlichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung wurde am 22. September 2010 von Ministerpräsident Kurt Beck und den Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände die Gemeinsame Erklärung zum "Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“. Der KEF-RP soll ein Maximalvolumen von 3,825 Mrd. Euro aufweisen und über eine Laufzeit von 15 Jahren ab 2012 jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinsen zu decken.
Die Finanzierung des Fonds erfolgt zu einem Drittel durch das Land aus Mitteln des allgemeinen Landeshaushalts, zu einem weiteren Drittel durch die Solidargemeinschaft aller rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs und zum restlichen Drittel durch die teilnehmenden Kommunen selbst über eigene Konsolidierungsbeiträge. Nähere Einzelheiten zum Vollzug des Entschuldungsprogramms sind in dem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land abgestimmten „Leitfaden zur Umsetzung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ geregelt.
Der Abschluss eines Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am KEF-RP. In dem Konsolidierungsvertrag werden die wesentlichen Bedingungen der Programmteilnahme festgelegt, insbesondere wird der Konsolidierungsbeitrag der teilnehmenden Kommune bezüglich seiner Höhe und der zu seiner Realisierung vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konkretisiert. Der Vertrag wurde im September 2012 abgeschlossen und durch den 1. Änderungsvertrag im November 2013 neu gefasst.
Daten der Stadt Koblenz im KEF:
Grundlage ist der bereinigte Stand der Liquiditätskredite der Stadt Koblenz zum 31.12.2009 in Höhe von
75.538.827 €
Hieraus ergibt sich eine Jahresleistung im Rahmen des KEF von
3.941.112 €.
Die Jahresleistung erfolgt zu 1/3 durch die Stadt Koblenz
1.313.704 €
Die Jahresleistung erfolgt zu 2/ 3 durch das Land im Wege von Landeszuwendungen
2.627.408 €
Die Stadt Koblenz erbringt die o.g. Jahresleistung durch die bereits erfolgten und im Haushalt 2012 erfassten Anpassungen bei verschiedenen Steuerarten
a.) Anhebung Hebesatz Grundsteuer B von 390 v.H. auf 400 v.H.
b.) Anhebung Hebesatz Gewerbesteuer von 395 v.H. auf 410 v.H.
c.) Anpassung der Vergnügungssteuer
Damit trägt die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds dazu bei, eine Reduzierung des im Jahr 2009 ermittelten Liquiditätskreditbestandes um 2/3 zu erreichen.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass dies nur den Altbestand aus 2009 betrifft. Der Neuaufnahme von weiteren Liquiditätskrediten tritt die Stadt entschlossen im Wege der Haushaltskonsolidierung entgegen mit dem Ziel einer Nettoneuverschuldung Null innerhalb der nächsten Jahre. Hierzu bedarf es aber neben den Anstrengungen der Stadt Koblenz auch einer neuen Ausgestaltung der Staatsfinanzierung der Kommunen im Wege der Konnexität.- Konsolidierungsvertrag
- 1. Änderung Konsolidierungsvertrag vom 08.11.2013
- Konsolidierungsnachweis 2012 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2013 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2014 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2015 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2016 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2017 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungsnachweis 2018 in Gestalt des aufsichtsbehördlichen Prüfungsergebnisses
- Konsolidierungspfad Nachweis 2018 - Antrag 2020