Hundehaltung Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

    • der Hund gestorben ist.
    • Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
    • Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
    • Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

    Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Abmeldung eines Hundes kann formlos oder mittels Vordruck per Post/ Fax/ Mail erfolgen.

    Bei Online Abmeldung die Steuermarke bitte per Post zusenden!!!

    Hundemarken müssen zwingend bei Abmeldung zurückgegeben werden, da andernfalls eine Markengebühr i.H.v. 10 € pro Marke fällig wird.  

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Unterlagen Abmeldung:

    - Personalausweis
    - Tierärztliche Bescheinigung oder Verkaufsvertrag  (nur bei rückwirkender Abmeldung)
    - Steuermarke

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Hier geht es zur Online Hundesteuerabmeldung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bei Verlust der neuen Hundesteuermarke eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-2072


Zuständige Abteilungen