Hundehaltung Abmeldung
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:
• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Abmeldung eines Hundes kann formlos oder mittels Vordruck per Post/ Fax/ Mail erfolgen.
Bei Online Abmeldung die Steuermarke bitte per Post zusenden!!!
Hundemarken müssen zwingend bei Abmeldung zurückgegeben werden, da andernfalls eine Markengebühr i.H.v. 10 € pro Marke fällig wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzUnterlagen Abmeldung:
- Personalausweis
- Tierärztliche Bescheinigung oder Verkaufsvertrag (nur bei rückwirkender Abmeldung)
- SteuermarkeWelche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAnträge / Formulare
Entsprechende Formulare zur Hundeabmeldung erfragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzHier geht es zur Online Hundesteuerabmeldung.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBei Verlust der neuen Hundesteuermarke eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!