Sonderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Teilung eines Flurstücks kann in Ausnahmefällen ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen werden (Sonderung). Im Rahmen einer solchen Sonderung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Alle Vermessungsleistungen, die zu Veränderungen im Liegenschaftskataster Rheinland-Pfalz führen, dürfen vom Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement nur für die Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Koblenz durchgeführt werden. Für Liegenschaftsvermessungen für Privatpersonen sind das Vermessungs- und Katasteramt oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Sonderung werden Gebühren in Höhe von rund 1.600,00 Euro erhoben.