Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Teaser
Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
- Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
- Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte beachten Sie, dass eine An- bzw. Ummeldung per Vollmacht nicht den Regelfall darstellt und nur in Ausnahmefällen durchgeführt wird. Aber auch in diesen Fällen ist der Meldeschein von der meldepflichtigen Person selbst auszufüllen und zu unterschreiben! Die Vollmacht bezieht sich lediglich auf das Überbringen des Meldescheins und die Entgegennahme der Meldebestätigung sowie die Adressänderung auf Pass und Personalausweis. Weitere Informationen oder Formulare dazu erhalten Sie auf Nachfrage bei den Mitarbeitenden des Bürgeramtes.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Rechtsgrundlage