Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

    Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

  • Teaser

    Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jagdschein entzogen
    • verstrichene Sperrfrist
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gegebenfalls aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 17,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5Anlage
    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein ausgestellt hat.

Zuständige Abteilungen