Ausländerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Teaser
Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für Ausländer abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- deutscher Jagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 17,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-JagdVwGebVRPV5AnlageMit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja