Ausländerjugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
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An wen muss ich mich wenden?
Den Tagesjagdschein für ausländische Jugendliche beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.