Ausländerjugendjagdschein ändern lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

  • Teaser

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendjagdschein eintragen lassen.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausweis
    • Jagdschein
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsgrundlage

    § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja


An wen muss ich mich wenden?

Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde wenden.

Zuständige Abteilungen