Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

  • Teaser

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren  Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

  • Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja


An wen muss ich mich wenden?

Für die Eintragung ist die untere Jagdbehörde zuständig, die den Jagdschein erteilt hat.

Zuständige Abteilungen