Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Teaser
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja