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Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Rechtsgrundlage
§ 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Typisierung
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