Forstmaßnahmengenehmigung

Beschreibung

Die Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit der Forstbehörden, um Wald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren, seine ordnungsgemäße, nachhaltige, planmäßige und sachkundige Bewirtschaftung zu sichern und den Revierdienst zu gewährleisten. Bei Wald der im Alleineigentum des Bundes steht und auch bei Privatwald wacht das staatliche Forstamt darüber, dass die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden, Zuwiderhandlungen verhütet, verfolgt und geahndet werden.

Leistungen