Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Verfahren
- Wohngeld beantragen (Mietzuschuss Erhöhungsantrag)
- Wohngeld beantragen (Lastenzuschuss Erhöhungsantrag)
- Wohngeld beantragen (Lastenzuschuss Erstantrag)
- Wohngeld beantragen (Mietzuschuss Erstantrag)
- Wohngeld beantragen (Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag)
- Wohngeld beantragen (Mietzuschuss Weiterleistungsantrag)