Grundbucheintragung, -änderung, -löschung

Beschreibung

Grundbuchangelegenheiten fallen in den Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ein Grundbucheintrag gibt die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks an, d.h. zum Beispiel hinsichtlich des Eigentümers eines Grundstückes oder einer möglichen Grundschuld. Zu den weiteren Einträgen zählen die Erbenberichtigung, Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Nießbrauchrecht, Teilungserklärungen, Zwangssicherungshypotheken und die Löschung von Rechten. Auch wenn das Grundbuch als öffentliches Register gilt, ist eine Einsicht nur bei berechtigtem Interesse möglich. Neben der Bearbeitung von Anträgen auf Löschung bzw. Änderung von Einträgen, können kostenpflichtige Grundbuchabschriften mit Beglaubigung erteilt werden.