Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Unmanned Aerial Vehicles UAV) und Flugmodellen - "Drohnen"

Beschreibung

Bei unbemannten Luftfahrtsysteme handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle.


Zuständige Abteilungen