Parkausweise für Betriebe

Beschreibung

Parkausweise und Zufahrtsberechtigungen umfassen Parkausweise für Bewohner und Ausnahmegenehmigungen für Betriebe, sowie diverse Parkerleichterungen für Schwerbehinderte oder Ärzte. Der Bewohnerparkausweis ermöglicht gebührenfreies Parken in einer Parkraumbewirtschaftungszone, wenn der Fahrzeughalter innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort wohnt. Die gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken von Betrieben wird auf Antrag für bis zu vier Betriebsfahrzeuge erteilt, von denen jeweils eines im Rahmen einer Auftragstätigkeit in Parkraumbewirtschaftungszonen gebührenfrei abgestellt werden darf. Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen in Form eines personengebundenen EU-Parkausweises gewährt werden. Dieser Parkausweis bietet diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen. Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Nähe des Wohnorts und Arbeitsplatzes auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.