Werkstattkarte

Beschreibung

Fahrzeuge im gewerblichen Personen- und Güterverkehr sind mit einem digitalen Kontrollgerät zum Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten auszustatten. Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Zur Ausstellung der Werkstattkarte ist ein Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft erforderlich. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde.


Zuständige Abteilungen