Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum

Beschreibung

Öffentlich geförderter Wohnraum besteht aus Wohnungen, für die der Vermieter vergünstigte Darlehen vom Staat erhalten hat und sich im Gegenzug verpflichtet, diese Wohnungen nur Personen zur Verfügung zu stellen, die sich aufgrund ihres Einkommens nicht am Markt angemessen mit Wohnraum versorgen können. Soll öffentlich geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.