Anlagengenehmigung und -zulassung

Beschreibung

Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.


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