Versammlungsanzeige

Beschreibung

Um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, ist grundsätzlich eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung hat bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung zu erfolgen. Die Zuständigkeit liegt bei der für den Versammlungsort zuständigen Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern ist die Kreisordnungsbehörde zuständig.


Zuständige Abteilungen