Haustierhaltungsanzeige

Beschreibung

Personen, die mit einem Hund als Haustier leben, sind verpflichtet, den Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist mit ihren Bestimmungen in der jeweiligen kommunalen Satzung festgelegt. Zudem ist eine gesondert durchzuführende Eintragung im Hunderegister notwendig. Zur Haltung eines als „Kampfhund“ definierten Tieres wird darüber hinaus eine Erlaubnis benötigt. Bei Aufgabe der Hundehaltung, oder bei Abgabe, Tod, oder Verlust des Hundes, ist er im zentralen Hunderegister abzumelden. Derselbe Ablauf trifft ebenso auf die Haltung von Wirbeltiere der besonders geschützten Arten zu.