Tierschlachtungsmeldung und -genehmigung

Beschreibung

Zum Schlachten oder Zurichten von Tieren, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese kann einer einzelnen Person bzw. Einzelfirma oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter. Die Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf. Neben dem Nachweis der notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten des Schlachters muss dafür auch eine amtliche Fleischuntersuchung durch die zuständige Behörde erfolgen.