Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition
Beschreibung
Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Für das Führen von Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Dieses gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, hierzu wird der sogenannte kleine Waffenschein benötigt. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz ist ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörden.
Leistungen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen