Anerkennung von Bildungsstätten

Beschreibung

Bildungsstätten werden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen anerkannt. Bildungsstätten sind unter anderem Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten, Schulungsveranstalter für Ausbildungen, Ausbildungsorganisationen, Weiterbildungsstätten, Privathochschulen, Niederlassungen von Hochschulen, Berufsakademien, Ergänzungsschulen, Ersatzschulen, Privatschulen und Deutsche Schulen im Ausland.